COVID 19 / Corona - aktuelle Informationen unserer Praxis
COVID 19 / Corona - aktuelle Informationen unserer Praxis
Stand: 13.12.2022
Impftermine unserer Praxis finden Sie unter der Rubrik Online-Terminbuchung.
Zur Klärung Ihres Corona-Impfstatus empfehlen wir Ihnen folgende unkomplizierte Überprüfung im Internet: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/der-corona-impfcheck/
Falls dann noch Fragen bestehen, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in der Praxis zur Besprechung und bringen Ihren Impfausweis mit.
Übersicht über Impfangebote im Rhein-Sieg-Kreis/Bonn:
- Impfpraxis Bonn-Duisdorf, Rochusstrasse: https://www.doctolib.de/privatklinik/bonn/meine-klinik
- Impfpraxis Bonn-Südstadt: Anmeldung unter https://impfpraxis-bonn.de/
- Achten Sie bitte auch auf den Einsatz anderer Facharztpraxen. Eine Liste möglicher Impfpraxen, die auch für beliebige Patienten Impfangebote haben, können Sie unter folgendem Link einsehen: https://coronaimpfung.nrw/impfregister
- Eine Liste der impfenden Apotheken (nach Postleitzahl) finden Sie unter https://www.mein-apothekenmanager.de/ (Filter anklicken! Serviceleistung / COVID-19-Impfung).
Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren
Aus organisatorischen Gründen können wir Ihnen keine COVID19-Impfung in dieser Altersgruppe anbieten. Wir bitten alle Eltern daher, sich bei einem Impfwunsch an eine Kinderarztpraxis zu wenden.
Aktuelle STIKO-Empfehlung zu Auffrischimpfungen:
Im Einzelnen spricht die STIKO zu den COVID-19-Auffrischimpfungen (Booster) folgende Empfehlungen aus:
- Allen Personen ab 12 Jahren wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.
- Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfohlen im Abstand von mind. 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):
a. Personen ab dem Alter von 60 Jahren
b. Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
c. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
d. BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
e. Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.
- Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften.
Wo finde ich Informationen zur COVID-19-Impfung?
- Informationen des Gesundheitsministeriums (NRW)
- Informationen der Bundesregierung
- Impfzentrum Rhein-Sieg-Kreis
- Impfzentrum Bonn
- Patienteninfo & Aufklärungs-Merkblätter
Wo finde ich allgemeine Informationen zu COVID-19?
- Allgemeine Informationen zum Krankheitsgeschehen etc. https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
- Youtube-Playlist zu COVID-19 und Impfungen
Welchen Nutzen hat ein Antigenschnelltest und wo finde ich eine Liste der zugelassenen Tests?
Welche Apps kann ich sinnvoll nutzen?
- App der Bundesregierung zur Nachverfolgung von Infektionsketten "Corona-Warn-App" (einschl. digitaler Impfnachweis)
- App des Robert Koch-Instituts zur Erkennung von Infektionsschwerpunkten (benötigt Fitnessarmband / Smartwatch) "Corona-Datenspende"
- App zur Nachverfolgung von Infektionsketten "luca-App"
- App zum digitalen Impfnachweis "CovPass-App"
Was muss ich im Krankheitsfall beachten?
Was muss ich als Kontaktperson beachten?
Was muss ich bei der Rückreise nach Deutschland nach einem Auslandsaufenthalt beachten?
Wie erreiche ich die örtlichen Gesundheitsämter?
Bei unklaren Erkältungsbeschwerden empfehlen wir routinemäßig eine häusliche Selbsttestung (Schnelltest) an drei aufeiander folgenden Tagen und eine freiwillige Selbstisolation.
Bei leichten Krankheitssymptomen kann nach Selbsttestung zunächst abgewartet werden. Bei Verschlechterung der Beschwerden (vor allem starker Husten, Luftnot oder Fieber über 38°C) nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt auf.
Gemäß der Änderung der Testverordnung des Bundes vom 10.02.2022 sollte kein PCR-Test ohne vorab durchgeführten offiziellen Antigenschnelltest erfolgen. Ist der offizielle Antigenschnelltest bereits positiv, kann auf eine PCR-Abklärung aufgrund der aktuell hohen Inzidenzen verzichtet werden.
Bei einem positiven Test zu Hause ohne Krankheitszeichen und ohne Ihnen bekanntem COVID-Kontakt, erscheint es sinnvoll, das Ergebnis mit einem sog. Bürgertest in einem Testzentrum überprüfen zu lassen.
Kontaktpersonen ohne Symptome müssen keine Quarantäne einhalten, sollen allerdings Kontakte soweit möglich reduzieren. Wir empfehlen eine tägliche häusliche Selbsttestung mittels Antigenschnelltest.
Mitteilung des Landes NRW vom 04.05.22:
"Entsprechend der Empfehlungen des RKI entfällt die behördliche Absonderungspflicht (Quarantäne) für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von SARS-CoV-2-Fällen. Auch wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss nicht mehr automatisch in Quarantäne.
Es wird diesen Personen aber empfohlen, Kontakte zu reduzieren. Dies bedeutet: Für fünf Tage sollten enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, vermieden werden. Sofern es ihnen möglich ist, sollten sie im Homeoffice arbeiten. Darüber hinaus wird eine Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring (Selbsttests, besonderes Achten auf Symptome sowie Messen der Körpertemperatur) und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag nach dem Kontakt mit der infizierten Person empfohlen. Treten Symptome auf, muss ein Test durchgeführt werden."
Anpassung der Quarantäneverordnung: "Ab dem 1. Februar 2023 endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023.
Zukünftig gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.
Bis zum 31. Januar 2023 gilt weiterhin, dass die Isolierung automatisch nach Ablauf von fünf vollen Tagen endet. Eine Pflicht zur Freitestung mittels offiziellem Test (Bürgertestung oder PCR-Test) besteht nicht."
Für Beschäftigte in besonderen Tätigkeitsbereichen, z.B. im Gesundheitsdienst gilt weiterhin ein Tätigkeitsverbot für fünf Tage mit einem abschließenden negativen Schnelltest oder PCR-Test.
Gemäß der Änderung der Testverordnung des Bundes vom 10.02.2022 sollte kein PCR-Test ohne vorab durchgeführten offiziellen Antigenschnelltest erfolgen. Ist der Antigenschnelltest bereits positiv, kann auf eine PCR-Abklärung verzichtet werden.
PCR Testungen werden in unserer Praxis nur in Ausnahmefällen durchgeführt. In diesem Fall erhalten Sie von unseren Ärzten einen telefonischen Rückruf zur Klärung des Ablaufes.
Grundsätzlich ist aber eine von Ihnen zu wählende Teststelle oder entsprechendes Labor zuständig.
- PCR Testungen (nach positivem Schnelltest oder Pooltest)
CBT (Centrum für Blutgerinnungsstörungen und Transfusionsmedizin) mit diversen Standorten im Bonn-Kölner Raum: Anmeldung unter https://pcr-corona.de/
- Diverse Testzentren bieten Ihnen eine Untersuchung per Schnelltest:
Übersicht Teststellen des Rhein-Sieg-Kreises https://www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests
Übersicht Teststellen der Stadt Bonn https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/informationen-zu-coronavirus-testungen.php
Testzentren in Praxisnähe (u.a.)
Sonnenscheinapotheke REWE Alfter https://covid19-apotest.de/
Roisdorf: Drive-In-Testzentrum, ehemaliger EMKA Markt, Rosental 1, montags bis freitags von 10 bis 22 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr – mit und ohne Termin. https://app.testflow.eu/register/location/baaok03rf
Heimerzheim: https://mein-kostenloser-schnelltest.de/swisttal
Erhalten Sie eine Warnmeldung über die CoronaWarn App "Rot" prüfen Sie bitte Ihre Aktivitäten am Warntag! Empfohlen wird eine Selbstbeobachtung für 14 Tage sowie wiederholte Selbsttestungen. Eine PCR-Testung ist gem. Testverordnung des Bundes vom 10.02.22 nicht mehr vorgesehen.
Geänderte Praxisabläufe
Allgemeiner Ablauf der Praxisorganisation
In unserer Praxisorganisation sind wir auf das aktuelle Infektionsgeschehen bestmöglich vorbereitet. Seit Jahren betreiben wir ein umfassendes Qualitätsmanagement. Das Zertifizierungsverfahren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Qualitätsmanagement – QEP –, ausgezeichnet von der Stiftung Warentest) in Verbindung mit der Zertifizierung der Berufsgenossenschaft (Quintas – Arbeitsschutz- und Hygienezertifizierung) bescheinigt uns nun schon viele Jahre in Folge eine Patientenversorgung auf der Grundlage des aktuellsten medizinischen Wissenstandes, die Befolgung herausragender hygienischer Standards und eine reibungslose Praxisorganisation.
Unser Niveau ärztlicher Versorgung halten wir auch in Zeiten von COVID 19 aufrecht!
Zu Ihrem Schutz und zum Schutz unseres Praxisteams haben wir außerdem weitere Vorsorgemaßnahmen ergriffen:
Patienten mit Akuterkrankungen, werden in strikt getrennten Sprechzeiten und nur von einigen Ärzten unseres Teams versorgt. Eine telefonische Anmeldung oder eine Anmeldung per Mail ist auch in diesen Fällen zwingend erforderlich! Dieses Vorgehen gilt auch bei vollständig Geimpften oder bei bereits durchgeführter Testung! Die Erteilung eines Attests zur Vorlage beim Arbeitgeber ist auch bei einer rein telefonischen Beratung möglich (max. Dauer: 14 Tage).
Bitte beachten Sie, dass Begleitpersonen eine Boosterimpfung (Dreifachimpfung) oder einen tagesaktuellen COVID-Antigen-Schnelltest vorweisen müssen, um die Praxis betreten zu dürfen.
Hygieneregeln im Detail:
- Wie gewohnt halten wir im Rahmen unserers Qualitätsmanagements unsere regulären, hohen hygienischen Standards ein (z.B. regelmäßige Desinfektion der Hände und Handschuhwechsel nach jedem Patientenkontakt, Austausch der Bezüge der Liegen nach jeder Behandlung, mehrfach tgl. regelmäßige Desinfektion und Reinigung der Praxisräume, Türklinken etc.).
Anmeldebereich:
- Patienten sind bei Betreten der Praxis zur Händedesinfektion und zur Verwendung einer FFP2-Maske aufgefordert.
- Eine FFP2-Maske wird von unseren Mitarbeitern währen der gesamten Sprechzeit getragen.
- Im Anmeldebereich gilt die 1,5m-Abstandsregel zusätzlich zu den angebrachten Trennscheiben und Absperrband.
Labor, Funktionsbereiche, Sprechzimmer:
- MFA und Arzt tragen bei Patientenkontakten FFP2-Masken und Einmalhandschuhe.
- Bei der Versorgung von Patienten mit Akuterkrankungen (s.o.) tragen unsere Ärzte ausnahmslos eine FFP2-Maske incl. Schutzkleidung.
Hausbesuche (auch in Pflegeheimen):
- MFA und Arzt verwenden je nach Erfordernis FFP2-Masken, Einmalkittel, Haube sowie Schutzbrille.
Die gelisteten Regeln dienen unserer gemeinsamen Sicherheit, auch wenn Covid-19-Verdachtsfälle nicht in unseren Praxisräumen behandelt werden.
Wir haben immer schon darauf geachtet, dass Wartezeiten möglichst kurz sind. Patienten, deren Behandlung unmittelbar bevorsteht, können direkt vor oder in den Behandlungsräumen Platz nehmen. Sofern Sie Wartezeiten in den Praxisräumen ganz vermeiden wollen, können Sie Ihre Handynummer an der Anmeldung hinterlegen. Wir rufen Sie an, wenn Ihr Termin unmittelbar bevorsteht. Wir bitten Sie, dann umgehend die Praxisräume aufzusuchen.
Dr. Johann von Aswege, der nicht in die oben genannte Akutsprechstunde eingebunden ist, führt reguläre Vorsorgeuntersuchungen und Checks auch außerhalb der üblichen Sprechstunden durch. Dank einer Terminvergabe mit großem zeitlichem Abstand und der Tätigkeit nur eines Arztes in unseren Räumen ist ein Kontakt mit anderen Patienten dann ausgeschlossen.
Alle diese Maßnahmen dienen Ihrem Schutz und dem Schutz des Praxisteams. Es ist sichergestellt, dass die Versorgung aller unserer Patienten in gewohnter sorgfältiger und umfassender Art erfolgt.
Sprechen Sie uns bei allen Fragen gerne an!
Ihr Praxisteam